Angesichts drastisch steigender Energiepreise ziehen immer mehr Immobilieneigentümer eine energetische Sanierung in Betracht. Welche Maßnahmen wann empfehlenswert sind und welche Ersparnis sie Ihnen einbringen können, erfahren Sie in folgendem Artikel.
Wenn Sie bei der Haussanierung von einer maximalen Energieersparnis profitieren möchten, ist die Fassadendämmung in Kombination mit dem Austausch alter Fenster und Außentüren besonders lohnenswert. Beide Maßnahmen gleichzeitig durchzuführen, ist ratsam, um Wärmebrücken (die wiederum zu Schimmel führen können), zu vermeiden. Zu erwartende Energieersparnis: 40 bis 50 Prozent. Tauschen Sie nur die Fenster aus, sparen Sie sieben bis 10 Prozent.
Sind Dämmung und Fensteraustausch Ihnen zu aufwendig und zu kostenintensiv, können Sie auch mit kleineren Maßnahmen viel erreichen. So ist die Dämmung der Kellerdecke schnell erledigt, spart Ihnen aber ebenfalls bis zu zehn Prozent ein.
Ein sehr hohes Einsparpotenzial ist zudem mit einem Heizungsaustausch verbunden, genauer gesagt zwischen 30 und 40 Prozent - je nachdem wie alt und ineffizient Ihre alte Heizung ist.
Wenn Sie eine energetische Sanierung in Betracht ziehen, sollten Sie immer das große Ganze im Blick behalten - doch das ist leichter gesagt als getan. Am besten nehmen Sie daher eine geförderte Energieberatung in Anspruch und lassen einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen. So erhalten Sie einen auf Sie und Ihre Immobilie zugeschnittenen Überblick über mögliche Maßnahmen, zu erwartende Kosten und Einsparpotenziale. Welche Maßnahmen Sie am Ende tatsächlich durchführen, bleibt selbstverständlich Ihnen überlassen.
Für energetische Sanierungen gibt es diverse Fördermaßnahmen der KfW und des BAFA. Außerdem amortisiert sich die Investition relativ schnell durch geringere Energiekosten. Nicht zuletzt profitieren Sie von einer Wertsteigerung Ihrer Immobilie.
Wenn Sie eine Eigentumswohnung besitzen, kommen ebenfalls diverse Sanierungsmaßnahmen in Betracht - allerdings können diese in der Regel nur in Abstimmung mit der Eigentümergemeinschaft durchgeführt werden. Dies gilt sogar für die Fenster Ihrer Wohnung, die - unabhängig davon, was in der Teilungserklärung steht - laut Gesetz grundsätzlich als Gemeinschaftseigentum anzusehen sind. Auch ein Heizungsaustausch muss von allen Mitgliedern der WEG gemeinsam beschlossen und finanziert werden. Bevor Sie Arbeiten in Auftrag geben oder womöglich sogar selbst Hand anlegen, suchen Sie also unbedingt das Gespräch mit Ihren Miteigentümern.
Wenn Sie Bedarf an weiteren Informationen haben oder eine individuelle Beratung rund um das Thema Immobilien wünschen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Das Team von Klinke Immobilie freut sich auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail!